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Kaiserreich Münzen Ankauf Dresden



Goldmünzen - Münzen - Ankauf zu aktuellen Preisen

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Die Gold- und Silbermünzen des deutschen Kaiserreichs bilden ein umfangreiches Sammelgebiet. Wenn Sie im Besitz von Edelmetallmünzen aus der Zeit zwischen 1871 und 1918 sind und diese verkaufen möchten, wenden Sie sich an unseren Münzen Ankauf. Wir machen Ihnen ein marktgerechtes und transparentes Kaufangebot für Ihre Münzsammlung oder Einzelmünzen.

Ankauf von Gold- und Silbermünzen

Unser Ankauf ist an sämtlichen Gold- und Silbermünzen des deutschen Kaiserreichs interessiert. Wenden Sie sich mit Ihrem Münzbestand an unseren Ankauf. Wir machen Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Preisvorschlag. So Sie mit unserem Angebot zufrieden sind, wird Ihnen der Betrag sofort und in bar ausgezahlt.

Deutschlandweiter Barankauf

Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten in unserem Geschäft. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, unser in Dresden ansässiges Geschäft zu besuchen, können Sie unseren kostenlosen Hausservice in Anspruch nehmen. Unser Ankaufsteam ist deutschlandweit für Sie unterwegs. Gern besuchen wir Sie bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl und nehmen die Abwicklung vor Ort vor.

Verabschiedung der Reichswährung im Jahr 1871

Es war der 4. Dezember des Jahres 1871, als die Reichswährung von dem Deutschen Bundestag durch das Gesetz zu der „Einführung von Mark und Pfennig“ verabschiedet wurde. Die Währung des Kaiserreichs wurde folgendermaßen festgelegt. 3 Mark entsprachen dem alten Taler, welcher teilweise noch bis in das Jahr 1907 gültig war. Als der alte Taler im Jahr 1908 dann endgültig aus dem Zahlungsverkehr gezogen wurde, setzte man an diese Stelle ein neues Geldstück. Ab dem Jahr 1908 gab es statt des Talers ein Dreimarkstück als Ersatz.

Prägung von Goldmünzen

Mit der Gründung des deutschen Kaiserreichs wurden auch Goldmünzen in der neuen Währung geprägt, wobei die Mark über Jahre hinweg als Goldwährung stabil blieb. Zu den Goldmünzen des Kaiserreichs zählt die 1871 herausgegebene 20-Mark-Münze mit dem Portrait von Kaiser Wilhelm I., welche zunächst in einer sehr geringen Auflage herausgegeben wurden. Im Folgejahr wurde die Prägung dieser Münze auf etwa acht Millionen erhöht. Zudem kam es im den Großherzogtümern Hessen und Baden und den Königreichen Sachsen, Bayern und Württemberg zu der Prägung von 20-Mark-Goldmünzen in hoher Auflage.

Prägung von Silbermünzen

Die Bundesstaaten des deutschen Kaiserreichs durften ab 1873 eigene Silbermünzen in den Nennwerten von 2 und 5 Mark herausgeben. Durch das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 war geregelt, wie die Münzen zu gestalten waren: Auf der Bildseite durfte nur der Landesherr oder das Wappen der freien Städte Hamburg, Bremen und Lübeck abgebildet sein, und die Münze musste einen Perlkreis besitzen. Auf der Wertseite war nur der Reichsadler in einer bestimmten Gestaltung erlaubt. Außerdem wurden weitere Silbermünzen mit den Nennwerten 20 Pfennig, 50 Pfennig und 1 Mark herausgegeben.

Lockerung des Münzgesetztes im Jahr 1909

Durch das Münzgesetz vom 1. Juni 1909 wurden die Bestimmungen von 1873 gelockert; auf Gedenkmünzen durften nun auch andere Motive abgebildet werden, und der Perlkreis war nicht mehr zwingend vorgeschrieben; außerdem durfte auch die Wertseite eine andere Gestaltung aufweisen.

Prägezahlen von Gedenkmünzen

Teilweise wurden die Münzen in sehr hohen Prägezahlen produziert, so zum Beispiel die Kurs- und Gedenkmünzen des Königreichs Preußen. Für kleinere Territorien mit entsprechend geringer Bevölkerung liegen dagegen vor allem bei Gedenkmünzen deutlich geringere Prägezahlen vor. Kriegsbedingt wurden dagegen die 3-Mark-Gedenkmünze von Sachsen zum 400-jährigen Reformationsjubiläum 1917 nur in 100 Stück sowie Ausgaben zu Regierungsjubiläen in Hessen (1917) und Bayern (1918) nur in wenigen Einzelstücken geprägt.

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